FKT-Online-Seminar: Optimale Parkraum-Lösungen für Krankenhäuser
Parken ist für Patienten, Besucher, Zulieferer und Mitarbeitende eine - leider oft lästige und hindernisreiche - Unausweichlichkeit. Dieses Must-Have so niederschwellig und komfortabel wie möglich anzubieten, kann Entscheidungskriterium für eine Klinik sein. Die rasch voranschreitende Digitalisierung hilft, diese komplexe Aufgabe wirtschaftlich und elegant zu lösen.
Im Idealfall bietet die zur Verfügungstellung von nutzerfreundlichem Parkraum Kliniken gleichzeitig eine zusätzliche Einnahmequelle, erklärte Dierk Grünzig beim FKT-Online-Seminar „Gut eingeparkt: Optimale Parkraum-Lösungen für Krankenhäuser“. Dass die angebotenen Parkplätze heutzutage breiter und länger sein müssen als noch vor zehn Jahren, ist unschwer nachzuvollziehen. Geregelt ist das für Deutschland in den „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR). Aktuell gültig ist eine Ausgabe von 2023. Diese ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahr2005 und fordert für reguläre Parkplätze eine Breite von 2,65 Metern und eine Länge von 5 Metern. 2005 waren es noch 1,91 und 4,93 Meter. Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende müssen mindesten 3,50 Meter breit und 5 Meter lang sein. Ihre Anzahl muss „im Verhältnis zum Bedarf“ stehen.
Sich aus der Masse hervortun
Automatenbasierte Parksysteme mit oder ohne Schranke sind für das sogenannte Off-Street-Parken aktuell die wohl am meisten genutzte Lösung, gehen aber mit der Unannehmlichkeit einher, einen Bezahlautomaten suchen und bedienen zu müssen. „Immer mehr Verbreitung finden aktuell sogenannte Free-Flow-Lösungen mit automatischer Kennzeichenerfassung, ohne Schranken und oft in Kombination mit Apps oder anderen Handylösungen beziehungsweise Kiosk- oder Besuchermodulen, die die Suche nach einem Automaten überflüssig und die Bezahlung einfach machen“, führte der erfahrene Berater für Parkraumlösungen weiter aus. Gerade deutsche Kennzeichen mit ihrer klaren Syntax eignen sich besonders für diese Lösung, so Grünzig. Zusätzlichen Komfort bieten Guidance-Lösungen, die Parkplatzsuchende zu noch freien Parkplätzen und am Ende wieder zu ihrem geparkten Fahrzeug führen. Kameras oder Bodensensoren erfassen die dafür nötigen Informationen. Parkbügel, die sich beim Einfahren des Berechtigten automatisch absenken und beim Verlassen des Parkplatzes wieder verschließen, bieten zeitgemäße Lösungen für die Reservierung von VIP-Parkplätzen.
E-Mobilität voranbringen
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) fordert für Betreiber von Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen: Unabhängig von Neubauten oder Renovierungen muss seit 1. Januar 2025 ein Ladepunkt angeboten werden. Bei größeren Renovierungen muss für 20 Prozent der Parkplätze eine Leitungsinfrastruktur vorgesehen werden. Eine größere Renovierung liegt vor, wenn mehr als 25 Prozent der Oberfläche oder der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden. Diese Verpflichtungen entfallen jedoch, sofern die Kosten für die Lade- und Leitungsstruktur 7 Prozent der Gesamtkosten der größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten.
Aus Zeitmangel konnte der Parkraumexperte leider nicht detailliert auf technische Lösungen für E-Mobilität eingehen. „Beziehen Sie die Feuerwehr und Versicherer in die Planung mit ein“, lautete seine Empfehlung, „damit sind Sie rechtlich und sicherheitstechnisch gut beraten.“ Außerdem plädiert Dierk Grünzig für ein dynamisches Lastenmanagement. Mehr Informationen zum E-Laden finden Interessenten in der sehr ausführlichen Präsentation zum Vortrag.
CO2 sparen mit Fahrgemeinschaften
Beispielhaft nannte Dierk Grünzig den Teilnehmern ferner eine App für das Bilden von flexiblen spontanen Fahrgemeinschaften: twogo. Mit wenigen Schritten vermittelt diese App Mitfahrgelegenheiten unter Kollegen und optimiert damit die betriebliche Mobilität.
Maria Thalmayr