FKT-Online-Seminar: Ladeinfrastruktur für E-Mobilität: Das GEIG erzeugt Handlungsdruck
Bei Neubauten oder auch nur umfangreichen Sanierungsmaßnahmen müssen Krankenhausbetreiber ihre Parkflächen für ein Aufladen von E-Autos ertüchtigen – selbst, wenn diese gar nicht von den Bauvorhaben betroffen sind. Ab 2025 müssen sie mindesten einen Landepunkt zur Verfügung stellen.
Denn: Nach den Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes (GEIG) müssen ab 1. Januar 2025 Parkplätze ab 20 Stellplätzen - das betrifft vermutlich alle Krankenhäuser - mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein. Schon jetzt muss bei größeren Renovierungsarbeiten an bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz als Ladeplatz vorbereitet und ebenso mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Als größere Umbaumaßnahmen gelten Projekte, die mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle betreffen. „Wenn Sie also Ihre Fassade renovieren, dann müssen Sie in diesem Zuge auch Ihre Parkplätze für das Betanken der Stromer rüsten. Wenn Sie neu bauen, gilt das sowieso“, erklärte der Leiter des Instituts für Gebäudetechnologie (IGT) und Dozent an der Technischen Hochschule Rosenheim, Prof. Michael Krödel, bei FKT-Online-Seminar „Ladeinfrastruktur für E-Mobilität: Das GEIG erzeugt Handlungsdruck“. Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur umfasst das Verlegen von Kabeln oder Leerrohren, Gewährleistung von Platz in der Unterverteilung für Zähler und Schutzelemente, intelligente Messsysteme für Lademanagement und andere. Höchste Zeit also, sich mit der Materie auseinanderzusetzen.
Die Ladetechnik nicht dem Zufall überlassen
Die erforderliche Ladetechnik sei kein Hexenwerk, setze aber für schlüssige Ausschreibungen und einen, den jeweiligen Bedürfnissen entsprechenden reibungslosen Betrieb zahlreiche unverzichtbare Detailentscheidungen voraus:
Eine theoretische Variante für das Aufladen von E-Autos ist eine einfache Steckdose. Die Nachteile dieser sehr einfachen Technik liegen jedoch auf der Hand: Der Ladeleistung ist stark begrenzt und Ladekabel können geklaut werden. Steckdosen ermöglichen keine Authentifizierung, kein Lastmanagement und keine Kopplung mit anderen Gewerken (PV-Anlagen oder Überschusslastenmanagement des Netzanschlusses etc.)
Krankenhäuser werden sich daher wohl immer für Wallboxes oder Ladesäulen entscheiden. Ladestationen sollten in jedem Fall ein Kommunikationsprotokoll für ein intelligentes Lastmanagement oder eine Kopplung mit anderen Gewerken bieten und eine Authentifizierung zur Aufteilung der maximal zur Verfügung stehenden Leistung auf die aktiven Ladestationen ermöglichen. Um einen reibungslosen Austausch der Ladestationen untereinander sicherzustellen, mache es Sinn, baugleiche Typen einzusetzen, sagt Krödel. Bei den Ladesteckern stehen Typ 1 und 2 zur Wahl. Für öffentliche Ladesäulen ist nach Ladesäulenverordnung Typ 2 vorgeschrieben. „Schreiben Sie also in Ihre Ausschreibung Typ 2. Sonst kann man Ihnen Beliebiges anbieten“, rät Krödel.
Die benötigte Leistung abschätzen
Dreh- und Angelpunkt für die Auslegung der Ladeinfrastruktur sei eine möglichst konkrete Abschätzung der benötigten Leistung. Krödel kommt in seinem Berechnungsmodell auf eine erforderliche Mindestleistung von 1 kW pro Stellplatz. Er legt dabei ein nächtliches Aufladen über 10 Stunden an 3000 Stunden im Jahr zugrunde. Für Krankenhäuser, in denen die E-Autos vermutlich vorzugsweise tagsüber und kürzer, dafür aber nicht voll aufgetankt werden, dürften ähnliche Werte gelten, so Krödel. Hausanschlüsse müssen dazu unter Umständen ausgebaut werden. Die Anbindung an die Stromversorgung der Liegenschaft sollte ein dynamisches Lastmanagement aller Stromverbraucher ermöglichen. Und ganz wichtig: Die geplanten Anlagen sollten erweiterbar sein.
Lastmanagement und Authentifizierung
Mit Blick auf den späteren Betrieb gilt es, zahlreiche weitere Entscheidungen zu treffen: Wie legitimiert sich der Nutzer? Über Apps, RFID-Chips, Mitarbeiterkarte, oder andere? Grundlegend ist ferner, wie die Ladevorgänge gehandelt werden: Sollen alle Ladestationen gleich behandelt oder – zu unterschiedlichen Kosten - eine Priorisierung angeboten werden. Sollen nur kontinuierliche oder auch pulsierende Ladevorgänge (Rotationsbetrieb zwischen den Ladesäulen) ermöglicht werden. Soll der Betrieb der Elektromobilität beim Netzbetreiber mit entsprechenden Kostenvorteilen als „abschaltbare Last“ angemeldet werden? Welche Kommunikationsprotokolle sollen verwendet werden? Diese Eckpunkte sollten frühzeitig festlegt werden. Mit Hilfe eines versierten Planers können sie einfach geklärt werden.
Wartung und Instandhaltung
Auch die spätere Wartung und Instandhaltung sollten die Betreiber umsichtig planen. Sehr sorgfältig gelte es bei diesem Thema die Schnittstellen zwischen der Elektrotechnik und der IT zu definieren, so Krödel. Denn die Kommunikative Anbindung sei ja eher ein Software-Thema.
Gut abgesichert
In die Planung der Ladeinfrastruktur Brandschutzsachverständige und die Sachversicherer mit einzubeziehen, legte Krödel den Teilnehmern abschließend sehr eindringlich ans Herz. Damit könne man unnötigen Kosten und Sicherheitsproblemen vorbeugen.
Maria Thalmayr