FKT-Online-Seminar: Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen

Um den vielfältigen Anforderungen an diese komplexen Bauteile gerecht zu werden, braucht Türtechnik vor allem eines: Expertise. Baukörperanschlüsse in Mischbauweise stellen Planer und Betreiber seit Dezember 2023 vor besondere Herausforderungen.

Das vermeintlich simple Bauteil Tür erlebte in den zurückliegenden 30 Jahren eine enorme Entwicklung: Wo früher schwere Rauchschutztüren händisch geöffnet werden mussten, erleichtern heute Drehflügelanlagen und Feststellanlagen das Durchschreiten der Raumabschlüsse. Automatisation und damit einhergehend immer mehr elektronische Bauteile machen als Kehrseite der Medaille Planung, Betrieb und Wartung zu einer hochkomplexen Angelegenheit.

Die zahlreichen unterschiedlichen Erwartungen an Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen erfordern eine frühzeitige Einbeziehung aller Interessengruppen in die Planung. Oft stehen dabei Wünsche und Erwartungen in diametralem Gegensatz. Die Erfordernisse in Hinblick auf Brandschutz, Rauchschutz, Flucht- und Rettungswege sowie die nötigen Panikfunktionen stehen beispielsweise Einbruchschutz und Zutrittskontrolle entgegen. Dazu kommen die Wünsche des Arbeitsschutzes nach einer leichten Bedienbarkeit und Unfallvermeidung. Baurechtliche Anforderungen wie Wärmeschutz, Statik, Schallschutz, Barrierefreiheit und viele weitere Anforderungen wollen berücksichtigt sein, um Investoren, Betreibern, Architekten, Sicherheitsverantwortlichen, Versicherern, der Feuerwehr sowie nicht zuletzt den Nutzern in Bezug auf deren jeweilige Anforderungen gerecht zu werden.

Ein sträflich unterschätztes Bauteil

Wieviel allein schon beim Einbau dieser mitunter sträflich unterschätzen Bauteile schieflaufen kann und auch schiefläuft, erörterte Josef Faßbender beim FKT-Online-Seminar „Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen – im Spannungsfeld zwischen Planung und Betrieb“. Anhand zahlreicher Beispiele machte der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Metallbauerhandwerk deutlich, wie oft sich Gebäudebetreiber und -nutzer in einer falschen Sicherheit wiegen. Völlig unzureichend eingebaute Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen hielten sich dabei die Waage mit nachträglich veränderten oder zum Beispiel durch ein Zurückziehen der Falle manipulierten und damit ebenfalls unzulässig geänderten Installationen. Ein sehr häufiger Einbaufehler ist, dass Rauchmelder nicht genügend Abstand zu den darüberliegenden Bauteilen wie Decken haben und damit nicht ausreichend vom Rauch durchströmt werden können. Klar demonstrierten diese Beispiele: Gute Planung und Kontrolle müssen sein. Und diese erfordern Expertise. Selbes gilt für Wartung und Instandhaltung.

Nur Fachkundige dürfen ran

Die DGUV 205-40 – Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz fixiert, dass die regelmäßige Prüfung von Feuerschutzabschlüssen und Feststellanlagen nur von Befähigten Personen durchgeführt werden darf. Einmal jährlich müssen Feuerschutzabschlüsse gemäß der DIN 18093 bzw. je nach Herstellervorgabe nach 50.000 Lastspielen gewartet werden. Diese 50.000 Lastspiele seien bei häufig frequentierten Türen oft schon nach wenigen Monaten erreicht, betonte Faßbender. Wartung und Instandsetzung erfordern eine Fachkraft, sprich einen „Sachkundigen für Feuerschutzabschlüsse“. Die jährlich vorgeschriebene Wartung von Feststellanlagen darf nur durch eine zertifizierte „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677-2“ erfolgen. Für die monatliche Prüfung durch den Betreiber ist eine ausgebildete „Eingewiesene Person nach DIN 14677-2“ einzusetzen. Diesen Pflichten nachzukommen, sei nicht nur Voraussetzung für die Legal Compliance und damit für den Versicherungsschutz im Schadensfall, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Denn: Wartung und Instandsetzung ersparen dem Betreiber den andernfalls oft schon nach wenigen Jahren erforderlichen Komplettaustausch der teuren Bauteile.

Feuerschutzabschlüsse in Mischbauweise

Ein Thema für sich ist seit 7. Dezember 2023 der Einbau von Baukörperanschlüssen in Mischbauweise, also überall dort, wo diese auf eine Kombination aus Trockenbauelementen, Beton, Ziegel oder anderen Materialien treffen. Nach der Festlegung des DIBT (Deutschen Instituts für Bautechnik) ist der Einbau von Feuerschutzabschlüssen in Baukörper in „Mischbauweise“ nicht mehr durch die ABG (allgemein Bauartgenehmigung) abgedeckt. Beispielsweise ist der Einbau von Feuerschutzabschlüssen zwischen zwei parallel verlaufenden Wänden und einer Trockenbaudecke nicht mehr zulässig. Hier sind situationsbedingte Änderungen notwendig, die individuell geplant werden müssen. Ein Lösungsweg kann auch eine „vorhabenbezogene Bauartgenehmigung“ (VBG) sein.

Diese neue Regelung betrifft alle Hersteller und Systemgeber von Feuerschutzabschlüssen. Reine Rauchschutztüren sind von dieser Änderung nicht betroffen. Mögliche regelkonforme Ausführungen von Feuerschutzabschlüssen und Feststellanlagen waren weiteres Thema des Webinars.

Der Sachverständige Faßbender ist bundesweit für alle Fragen im Bereich der Türtechnik als Berater von der Planung über die Baubegleitung bis zur Prüfung und Wartung tätig. Fortbildungen rund um das Thema Türtechnik bietet die Deutsche Fachakademie für Türtechnik an www.dfatt.de

Maria Thalmayr

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