Neues MDG: Freiheitsstrafen für den Betrieb gefälschter Produkte

Im Zuge der Einführung der MDR (Medical Device Regulation) wird das MPG (Medizinproduktegesetz) durch das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MDG) abgelöst werden. Im Referentenentwurf finden sich zahlreiche Regelungen, die bereits aus dem MPG bekannt sind. Besonders hinzuweisen ist auf einen neuen Straftatbestand: Gemäß § 7 MDG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (vgl. § 59 Abs. 1 Nr. 3 MDG) oder in einem besonders schweren Fall von einem bis zu fünf Jahren (vgl. § 59 Abs. 3 MDG) bestraft, wer ein gefälschtes Produkt, Zubehör, Komponenten in Betrieb nimmt. Der Entwurf des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes wurde am 6. November verabschiedet. Hier steht er Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

zum Entwurf