Meldepflicht für Abwärmepotentiale: Was Krankenhäuser jetzt wissen müssen
Das am 17. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, darunter auch Krankenhäuser, ihre Energieverbräuche und Abwärmepotentiale in das Register der Plattform für Abwärme (PfA) einzutragen. Die Frist für die erstmalige Meldung lief am 1. Januar 2025 ab.
In den Folgejahren sind aktualisierende Meldungen jeweils bis zum 31. März eines Jahres vorzunehmen. Da Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, ist schnelles Handeln erforderlich.
Relevanz für Krankenhäuser
Krankenhäuser sind aufgrund ihres hohen Energiebedarfs und der vielfältigen technischen Infrastrukturen potenziell von der Meldepflicht betroffen. Besonders Heizzentralen, Kühlkreisläufe und Sterilisationsprozesse können erhebliche Abwärmepotentiale aufweisen, die für Dritte nutzbar gemacht werden könnten. Eine frühzeitige Prüfung der eigenen Anlagen ist daher ratsam.
Prüfung der Meldepflicht
Krankenhäuser sollten überprüfen, ob sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Gesamtendenergieverbrauch über 2,5 GWh/a
- Abwärmetemperatur im Jahresdurchschnitt über 25 °C
- Betriebsstunden der Energieerzeugungsanlage über 1.500 h/a
- Abwärmemenge von mehr als 200 MWh/a je Anlage
- Standortschwelle von mehr als 800 MWh/a bei mehreren Abwärmequellen
Sollte mindestens einer dieser Werte unterschritten werden, entfällt die Meldepflicht für die jeweilige Anlage.
Abwärmequellen in Krankenhäusern
Technische Leiter sollten insbesondere folgende Anlagen und Prozesse auf ihr Abwärmepotential hin analysieren:
- Blockheizkraftwerke (BHKW)
- Kesselanlagen und Dampferzeuger
- Kühlaggregate und Klimaanlagen
- Sterilisationsanlagen
- Medizinische und Laborequipment mit hohem Energieverbrauch
Berechnung der Abwärmemenge
Zur groben Einschätzung können folgende Richtwerte herangezogen werden:
- Ein Verbrennungsprozess mit 1.500 Vollbetriebsstunden und einem Nutzungsgrad von 85 % erzeugt bei 889 kW Feuerungsleistung etwa 200 MWh/a Abwärme.
- Eine elektrische Anlage mit 148 kW Leistung und 1.500 Betriebsstunden erzeugt bei einem Umwandlungsverhältnis von 90 % ebenfalls 200 MWh/a.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die nicht fristgerechte oder fehlerhafte Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Technische Leiter sollten daher umgehend eine interne Prüfung anstoßen und sich bei Unsicherheiten an externe Berater oder Energieexperten wenden.
Fazit
Die Meldung von Abwärmepotentialen bietet nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch Chancen: Ungenutzte Abwärme könnte anderen Unternehmen oder kommunalen Wärmenetzen zugeführt werden, wodurch sich langfristig Kosten sparen lassen. Ein frühzeitiges Handeln ist essenziell, um Fristen einzuhalten und finanzielle Risiken zu vermeiden. Krankenhäuser sollten jetzt prüfen, ob sie von der Meldepflicht betroffen sind, und die notwendigen Schritte zur Erfassung ihrer Abwärmequellen einleiten.
Weiterführende Informationen der BAFA finden Sie hier.
Die folgenden Informationen sind zu melden:
- Gesamter Endenergieverbrauch des meldenden Unternehmens pro Jahr (in kWh/a)
- Beantragung von Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (Unternehmensebene) Ja/NEIN
- Firmenname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Name des Standorts, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Bezeichnung des Abwärmepotentials
- Wärmemenge pro Jahr (in kWh/a)
- Maximale thermische Leistung (in kW)
- Regelungsmöglichkeiten von Temperatur, Druck, Einspeisung
- Regelungsmöglichkeit nachrüstbar JA/NEIN)
- Durchschnittliches Temperaturniveau (in °C)
- Leistungsprofil Wert Januar (in kW)
- Leistungsprofil Wert Februar (in kW)
- Leistungsprofil Wert März (in kW)
- Leistungsprofil Wert April (in kW)
- Leistungsprofil Wert Mai (in kW)
- Leistungsprofil Wert Juni (in kW)
- Leistungsprofil Wert Juli (in kW)
- Leistungsprofil Wert August (in kW)
- Leistungsprofil Wert September (in kW)
- Leistungsprofil Wert Oktober (in kW)
- Leistungsprofil Wert November (in kW)
- Leistungsprofil Wert Dezember (in kW)
- Verfügbarkeit am Wochenende
- Tägliche Verfügbarkeit in Stunden
- Vorhersehbarkeit Verfügbarkeit
Bei Fragen zur Abwärme-Meldepflicht steht das FKT-Forum Klinikenergie FKT-Mitgliedern für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung: forum-klinikenergie(at)fkt(dot)de
FKT-Forum Klinikenergie
Lesen Sie hier: Neue Meldepflicht für Abwärme: Bürde statt Nutzen