Lieferkettengesetz: Nur noch „saubere“ Produkte einkaufen
Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Betroffen sind davon vorerst Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 gilt das LkSG für alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und damit rund 80 Prozent aller deutschen Krankenhäuser.
Das neue „Einkaufs-Gesetz“ zielt auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie der Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt und Arbeitssicherheit entlang der Lieferkette eines erworbenen Produktes. Unternehmen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, müssen ein entsprechendes Risikomanagementsystem etablieren.
Auf der diesjährigen Fachtagung Technik im Gesundheitswesen am 28. und 29. September in Gelsenkirchen beschreibt Stefan Krojer, von der Initiative Zukunft Krankenhauseinkauf, wie diese Aufgabe mit modernen digitalen Tools zu bewältigen ist. Denn: In Summe sei die Anzahl der Risiko-Parameter so hoch, dass eine Umsetzung des Gesetzes ohne technische Unterstützung nicht möglich sei, urteilt der Einkaufsprofi. Die Verantwortlichen müssen sämtliche Lieferanten zertifizieren und fortan überwachen. Besonders für Organisationen mit internationalen Lieferketten werde diese strukturierte Bewertung von Lieferanten zu einer echten Herausforderung.
Nachhaltiger Fortschritt
Unter dem Motto „Nachhaltiger Fortschritt – weil Gesundheit die beste Technik braucht“ beleuchtet die Fachtagung Technik im Gesundheitswesen Technologien und Methoden, die das Gesundheitswesen ebenso sinnvoll wie nachhaltig voranbringen. Die Fachmesse Krankenhaustechnologie zeigt parallel zur Tagung Produkte und Services, die dabei unterstützen.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.fachmesse-krankenhaus-technologie.de/