Leitfaden Türen im Gesundheitswesen: Teil 2 Badezimmertüren ist fertig

Der soeben fertiggestellte Teil 2 „Badezimmertüren“ des FKT-Leitfadens Türen im Gesundheitswesen beschreibt unverzichtbare und nützliche Features dieser stark beanspruchten Gebrauchsgegenstände in Krankenhäusern, Altenheimen und Co.:

Badezimmertüren müssen nach außen öffnen. So wird verhindert, dass sie durch gestürzte Personen im oft engen Bad blockiert werden. Durch den Einsatz spezieller WC-Schlösser müssen Badezimmertüren auch von außen entriegelt werden können. So ist sichergestellt, dass Pflegende und Ärzte im Notfall ungehindert Hilfe leisten können. Eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm ermöglicht eine uneingeschränkte Nutzung auch mit Rollstuhl oder Gehilfe. Untere Türanschläge und Schwellen sollten im Sinne der Barrierefreiheit vermieden werden.

Intimsphäre ist wichtig

Dennoch sollten Badezimmertüren Gerüche und Geräusche zuverlässig vom Patientenzimmer abschirmen. Ermöglicht wird das beispielsweise durch den Einsatz absenkbarer Türdichtungen. Auch eine rundum dichte Schiebetür ist heutzutage möglich. Drücker in U-Form verhindern ein häufiges Unfallszenario: Das Einfädeln mit der Kleidung. Vor allem weite Bademantelärmel sind dafür prädestiniert. Badezimmertüren müssen außerdem robust (Türblatt mindestens 40 mm) sein sowie Feuchtraum- und Schallschutzanforderungen (bis 37 dB) erfüllen. In vielen Einrichtungen anzutreffende Stolperfallen durch Türstopper lassen sich mit im oberen Türwinkel angebrachten Türöffnungsbegrenzern vermeiden.

Hier geht es zum Leitfaden. Teil 1 widmet sich den Patientenzimmertüren