Hubschrauberlandestellen: Krankenhäuser sind in der Verantwortung
Wer in seinem Verantwortungsbereich eine Landestelle schafft oder unterhält, hat die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden von den Nutzern (Hubschrauberbesatzungen) und unbeteiligten Dritten (Fußgänger, Autofahrer, Patienten, Krankenhauspersonal) abzuwenden.
Die Gefahrabwehrmaßnahmen müssen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters durchgeführt werden. Diese Pflichterfüllung muss innerhalb des Unternehmens organisiert werden, was wiederum Managementaufgabe ist. Eine Broschüre der ADAC HEMS Academy erörtert die Rechtslage.
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