Fristenkalender zum Energierecht: Alle Regeln im Überblick

Meldungen zum Strom-Eigenverbrauch, zu den Stromerzeugungsmengen oder, ganz neu, die Abgabe eines Emissionsberichts nach EU-ETS 2 – unser Energierecht stellt unzählige Forderungen mit oft sportlichen Deadlines. Der Neue Fristenkalender des FKT-Forums Klinikenergie hilft dabei, keine zu verpassen.

Die Tabelle listet die wichtigsten energierechtlichen Anforderungen auf, bietet Verlinkungen zu den nötigen Hintergrundinformationen und zeigt auf einen Blick, bis wann die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt sein müssen. Herausfordernd ist für Gesundheitseinrichtungen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 kWh/a aktuell vor allem die verpflichtende Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bis 18. Juli 2025. „Die Einführung ist aufwändig und zeitintensiv. Falls Sie noch nicht damit begonnen haben, sollten Sie sich umgehend damit beschäftigen“, rät dazu der Fristenkalender. FKT-Mitgliedern steht das hilfreiche Dokument auf der Wissensdatenbank Technik im Gesundheitswesen zur Verfügung. Es wird laufend aktualisiert. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Maria Thalmayr