CO2-Zertifikatehandel: Vertragsänderungen nicht vorschnell unterschreiben
Das Recht, CO2-Emissionen freizusetzen, ist ab 2021 eines, das man sich zunehmend teuer erkaufen muss. Auf ein mittleres Krankenhaus können damit ab 2021 durchaus sechsstellige jährliche Mehrkosten zukommen. Ab 2025 durchaus auch siebenstellige Beträge.
Bis 2025 sind die Preise für die entsprechenden CO2-Zertifikate festgeschrieben. Ab 2026 sollen dann die Gesetze der Marktwirtschaft greifen und CO2-Emissionen durch die zunehmende Verknappung der „Freisetzungsrechte“ nach den Regularien von Angebot und Nachfrage sukzessive verteuern – soweit die Theorie.
Beachtliche Mehrkosten
Zur Kasse gebeten werden für die CO2-Zertifikate Hersteller, Importeure und Lieferanten von fast allem, was bei der Verbrennung CO2 freisetzt: In einer ersten Stufe die Hauptenergieträger Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Für jede Tonne CO2 müssen die Lieferanten künftig ein gültiges Zertifikat vorlegen. „Um nicht auf den Kosten für den Handel mit Emissionen sitzen zu bleiben, werden die Energielieferanten natürlich versuchen, diese an die Abnehmer weiter zu berechnen“, erklärte der Leiter des FKT-Forums Klinikenergie und Fachanwalt für Energierecht, Sebastian Igel, beim FKT-Online-Seminar „Was bedeutet der Emissionshandel für Krankenhäuser“. Auf ein mittleres Krankenhaus können damit ab 2021 durchaus sechsstellige jährliche Mehrkosten zukommen. Ab 2025 durchaus auch siebenstellige Beträge. Dieses Loch im Geldbeutel durch eilig durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen aufzufangen, dürfte keinem Betreiber auf die Schnelle gelingen.
Nur unter Vorbehalt bezahlen
Igel rät: „Prüfen Sie Ihre Verträge dahingehend, ob diese die Weiterberechnung der CO2-Zertifikate überhaupt ermöglichen. Falls Ihre Lieferanten mit Vertragsänderungen, die darauf abzielen, an Sie herantreten, unterschreiben Sie nicht vorschnell. Und: Falls sich die Änderung der Verträge und Mehrkosten für die CO2-Bepreisung nicht vermeiden lassen, bezahlen Sie die Aufschläge nur unter dem Vorbehalt einer späteren Rückforderung.“ Denn: Das Bundesbrennstoffemissionsgesetz (BEHG), das die Grundlage für das komplizierte Konstrukt bildet, wird von der herrschenden Meinung im juristischen Schrifttum als finanzverfassungswidrig eingestuft.
FKT-Mitglieder finden eine Aufzeichnung des Webinars mit vielen interessanten Details zur Thematik auf der Wissensdatenbank Technik im Gesundheitswesen wtig.org.
Informationen zu Zertifikaten als Investment finden Sie hier: https://www.finanzfluss.de/blog/co2-zertifikate/